
Unsere Maklerleistung beim Erwerb von Immobilien ist so ausgestaltet, dass dem Käufer keine Provision berechnet wird. Stattdessen wird die Provision mit unseren lokalen Partneragenturen geteilt, die ihr Honorar vom Eigentümer der Immobilie erhalten. Das bedeutet, dass Ihnen als Käufer keine zusätzlichen Maklerkosten entstehen. Der Preis, den wir Ihnen im Rahmen unseres Angebots unterbreiten, entspricht dem Preis, den Sie auch direkt von der Partneragentur erhalten würden. Darüber hinaus profitieren Sie von fachkundiger Unterstützung, sorgfältig ausgewählten Angeboten und verlässicher Begleitung während des gesamten Prozesses.
Die Immobilienbewertung erfolgt in Zusammenarbeit mit autorisierten externen Partnern. Das Honorar richtet sich nach der Art der Immobilie, dem Umfang der Bewertung, dem Grad der analytischen Ausarbeitung, der Lage sowie den besonderen Merkmalen des jeweiligen Objekts. Die endgültige Vergütung wird vom zertifizierten Gutachter im Einklang mit den fachlichen Standards und den spezifischen Anforderungen des Mandanten festgelegt.
Die grundlegende rechtliche Unterstützung ist in unserem Angebot enthalten und wird nicht gesondert berechnet. Sie umfasst rechtliche Begleitung und Unterstützung in den üblichen Phasen des Verfahrens. Erfordert eine Angelegenheit jedoch komplexere rechtliche Maßnahmen, weitergehende Analysen oder eine spezifische Vertragsausarbeitung unter Einbeziehung eines externen Rechtsanwalts oder juristischen Spezialisten, wird die Leistung nach den Konditionen des jeweiligen Fachexperten und entsprechend der Art des Einzelfalls berechnet.
Die von uns bereitgestellte grundlegende buchhalterische und administrative Unterstützung ist in unserem Angebot enthalten und wird nicht gesondert in Rechnung gestellt. Werden darüber hinaus vertiefte buchhalterische oder geschäftsbezogene Leistungen benötigt, bringen wir unsere Mandanten mit vertrauenswürdigen spezialisierten Partnern zusammen. In solchen Fällen richtet sich das Honorar nach der Art der Leistung, dem Umfang der Beauftragung und den spezifischen Bedürfnissen des Mandanten.
Die Unterstützung im Zusammenhang mit Aufenthaltserlaubnissen wird individuell berechnet, da sie von der Anzahl der Familienangehörigen, der Art des Verfahrens, dem Umfang der Unterlagen und dem erforderlichen Maß an administrativer Unterstützung abhängt. Das endgültige Honorar wird festgelegt, nachdem sämtliche relevanten Umstände geprüft wurden, damit die Leistung vollständig auf den konkreten Einzelfall abgestimmt ist.
Personalisierte Dienstleistungen werden individuell entsprechend dem konkreten Auftrag des Mandanten berechnet. Diese Kategorie umfasst Leistungen, die außerhalb unseres Standardangebots liegen; das Honorar richtet sich daher nach der Art der Leistung, dem erforderlichen Zeitaufwand, den eingebundenen Partnern und dem Umfang der erbrachten Unterstützung. Auf diese Weise bleibt jede Leistung vollständig auf die tatsächlichen Bedürfnisse und Erwartungen des Mandanten abgestimmt.